Das neue Hotelmelderecht

Zum 1. Januar 2025 wird die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten gem. § 29 – 30 Bundesmeldegesetz (BMG) für deutsche Staatsangehörige
entfallen. Für Gäste ohne deutsche Staatsbürgerschaft bleibt die Meldepflicht bestehen.
Diese Änderung des Bundesmeldegesetzes, wird in der Praxis zahlreiche Fragen aufwerfen. In unseren FAQs greifen wird die zum gegenwärtigen Zeitpunkt absehbar wichtigsten davon auf.