Die Corona-Pandemie hat unser aller Leben komplett auf den Kopf gestellt. Mit am meisten gelitten hat unsere Branche. Damit Unternehmen überleben konnten, hat der Staat Hilfen bereit gestellt. Doch nun, knapp 3 Jahre später, kann es sein, dass der diese zurück haben will. 

Bis zum 30.06. müssen Unternehmen, die Hilfen bezogen haben eine Schlussabrechnung einreichen. Diese muss von unabhängigen Dritten, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, geprüft und beim Bundesministerium der Finanzen eingereicht werden. 

In dieser Schlussabrechnung müssen die tatsächlichen Zahlen aufgelistet werden, es muss nachgewiesen werden, dass die Umsatzeinbußen tatsächlich aufgrund der Pandemie zustande kamen und ob sich die Förderbedingungen geändert haben. 

Finanzexperten empfehlen eindringlich die Schlussabrechnungen so schnell wie möglich zu verfassen, denn sollten diese nicht rechtzeitig eingereicht werden, kann es sein, dass man die Corona-Hilfen voll umfänglich zurückzahlen muss. 
Die offiziellen Vorgaben und das Portal zum Upload finden Sie hier: Überbrückungshilfe Unternehmen – Schlussabrechnung (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

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