FAQs

Frequently Asked Questions


Ja, um NETZWERKpartner im HoGa-Netz zu werden, wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und ein Bestandteil dessen sind auch Kosten. Diese werden wir mit Ihnen gemeinsam besprechen und zusammen eine individuelle Lösung finden, damit einer Partnerschaft nichts im Wege steht.

Ja, Sie zahlen einen geringen monatlichen Grundbeitrag. Durch die Mitgliedschaft hat der Betrieb Zugriff auf ein umfangreiches Portfolio an Service- und Dienstleistungen. Bei speziellen Leistungen können weitere Kosten entstehen. Sie entscheiden anhand individueller Betriebserfordernisse.

Der persönliche Kontakt und die individuelle Betreuung sind uns sehr wichtig. Daher haben wir in der Zentrale für alle Leistungen einen persönlichen Ansprechpartner für Sie. Diese finden Sie in unserem NETZWERKcenter.

Der persönliche Kontakt und die individuelle Betreuung sind uns sehr wichtig. Aufgrund dessen haben wir in der Zentrale für Sie einen persönlichen Ansprechpartner.

Ja, Kooperationsvereinbarungen können zum Ende der Erstvertragslaufzeit (min. 24 Monate) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf beidseitig gekündigt werden (postalisch). Sofern die Partnerschaft nicht zum Ende der Erstvertragslaufzeit beendet wird, verlängert sich die Kooperationsvereinbarung automatisch um 12 Monate mit gleichbleibender Kündigungsfrist.

Ja, Mehrfachmitgliedschaften sind möglich. Allerdings kann es vorkommen, dass Sie sich z.B. innerhalb unseres Einkaufsnetzwerkes für HoGa-Netz entscheiden müssen, damit Sie volle Vorteile erhalten.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist beidseitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (postalisch oder per E-Mail). Sollten Sie neben der reinen Mitgliedschaft auch weitere Leistungen in Anspruch nehmen, gelten die Kündigungsfristen der jeweiligen Leistung.