Frequently Asked Questions
1. Fallen Kosten für die Partnerschaft an?
Ja, um NETZWERKpartner im HoGa-Netz zu werden, wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und ein Bestandteil dessen sind auch Kosten. Diese werden wir mit Ihnen gemeinsam besprechen und zusammen eine individuelle Lösung finden, damit einer Partnerschaft nichts im Wege steht.
1. Fallen Kosten für die Mitgliedschaft an?
Ja, Sie zahlen einen geringen monatlichen Grundbeitrag. Durch die Mitgliedschaft hat der Betrieb Zugriff auf ein umfangreiches Portfolio an Service- und Dienstleistungen. Bei speziellen Leistungen können weitere Kosten entstehen. Sie entscheiden anhand individueller Betriebserfordernisse.
2. Persönlicher Kontakt bzw. Ansprechpartner
Der persönliche Kontakt und die individuelle Betreuung sind uns sehr wichtig. Daher haben wir in der Zentrale für alle Leistungen einen persönlichen Ansprechpartner für Sie. Diese finden Sie in unserem NETZWERKcenter.
2. Persönlicher Kontakt bzw. Ansprechpartner
Der persönliche Kontakt und die individuelle Betreuung sind uns sehr wichtig. Aufgrund dessen haben wir in der Zentrale für Sie einen persönlichen Ansprechpartner.
3. Gibt es Kündigungsfristen?
Ja, Kooperationsvereinbarungen können zum Ende der Erstvertragslaufzeit (min. 24 Monate) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf beidseitig gekündigt werden (postalisch). Sofern die Partnerschaft nicht zum Ende der Erstvertragslaufzeit beendet wird, verlängert sich die Kooperationsvereinbarung automatisch um 12 Monate mit gleichbleibender Kündigungsfrist.
3. Sind neben der HoGa-Netz Mitgliedschaft auch andere Mitgliedschaften erlaubt?
Ja, Mehrfachmitgliedschaften sind möglich. Allerdings kann es vorkommen, dass Sie sich z.B. innerhalb unseres Einkaufsnetzwerkes für HoGa-Netz entscheiden müssen, damit Sie volle Vorteile erhalten.
4. Gibt es Kündigungsfristen?
Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist beidseitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (postalisch oder per E-Mail). Sollten Sie neben der reinen Mitgliedschaft auch weitere Leistungen in Anspruch nehmen, gelten die Kündigungsfristen der jeweiligen Leistung.