3. Gibt es Kündigungsfristen?

Ja, Kooperationsvereinbarungen können zum Ende der Erstvertragslaufzeit (min. 24 Monate) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf beidseitig gekündigt werden (postalisch). Sofern die Partnerschaft nicht zum Ende der Erstvertragslaufzeit beendet wird, verlängert sich die Kooperationsvereinbarung automatisch um 12 Monate mit gleichbleibender Kündigungsfrist.