Die Bundesregierung sowie die Länder haben in Abstimmung mit verschiedenen Berufsverbänden beschlossen, die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen ein letztes Mal bis zum 30. September 2024 zu verlängern. Diese Entscheidung, getroffen während einer außerordentlichen Wirtschaftsministerkonferenz, soll es den betroffenen Unternehmen ermöglichen, die notwendigen Unterlagen mit der Unterstützung von Fachkräften wie Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten fristgerecht einzureichen. Diese Verlängerung betrifft die Abrechnungen für Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen.

Um den Prüfungsprozess zu optimieren und die Qualität der digital eingereichten Dokumente zu erhöhen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zugesagt, das Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Diese Maßnahme soll unter anderem dazu dienen, Nachfragen der Bewilligungsstellen zu reduzieren und den Abschluss des Programms für alle Beteiligten effizienter zu gestalten.

Vertreter der vier Berufsorganisationen begrüßen die Entscheidung und betonen, dass die Verlängerung sowie die angekündigte Prozessvereinfachung kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommen wird. Sie erwarten, dass die Anpassungen zu einem effizienteren Prüfprozess und schnelleren Entscheidungen der Bewilligungsstellen führen werden.

Die Wirtschaftsministerinnen und -minister von Bund und Ländern sowie die Vertreter der genannten Berufsverbände haben sich auf diese Schritte verständigt, um den Abschluss der Corona-Wirtschaftshilfen erfolgreich zu gestalten und die verbleibenden rund 400.000 Schlussabrechnungen bis zum neuen Fristende bei den Bewilligungsstellen vorlegen zu können​.