Mitmachen und Chancen nutzen!
Bei uns haben Sie die Gelegenheit, potenzielle neue Kunden in der Hotellerie und Gastronomie anzusprechen und Ihr Geschäft weiter auszubauen. Als Lieferant oder Dienstleister in der Hotellerie und Gastronomie wissen Sie, wie wichtig es ist, Ihre Produkte und Dienstleistungen gezielt an die richtige Zielgruppe zu präsentieren.
Egal, ob Sie hochwertige Lebensmittel, innovative Technologien, spezialisierte Dienstleistungen oder andere Produkte und Services anbieten – bei uns finden Sie die richtigen Kontakte in der Hotellerie- und Gastronomiebranche. Durch unsere Plattform können Sie sich mit potenziellen Kunden vernetzen, die nach den besten Lieferanten und Dienstleistern suchen, um ihre Gäste glücklich zu machen und den eigenen Betrieb zu optimieren.
Auch für Start-ups und aufstrebende Unternehmen sind wir die ideale Plattform, um in der Hotellerie und Gastronomie Fuß zu fassen. Wenn Sie innovative Ideen, Produkte oder Dienstleistungen haben, bietet Ihnen unser Netzwerk die Möglichkeit, sich den Hoteliers und Gastronomen zu präsentieren.
Zusätzlich bieten wir Verbänden in der Hotellerie und Gastronomie die Möglichkeit, gemeinsam mit anderen Branchenakteuren an der Weiterentwicklung der Hotellerie und Gastronomie zu arbeiten.
Profitieren Sie von den umfangreichen und individuellen Möglichkeiten.
1. Fallen Kosten für die Partnerschaft an?
webadmin2023-02-21T12:23:03+01:00Ja, um NETZWERKpartner im HoGa-Netz zu werden, wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und ein Bestandteil dessen sind auch Kosten. Diese werden wir mit Ihnen gemeinsam besprechen und zusammen eine individuelle Lösung finden, damit einer Partnerschaft nichts im Wege steht.
2. Persönlicher Kontakt bzw. Ansprechpartner
Stephan Hose2023-03-10T08:52:01+01:00Der persönliche Kontakt und die individuelle Betreuung sind uns sehr wichtig. Aufgrund dessen haben wir in der Zentrale für Sie einen persönlichen Ansprechpartner.
3. Gibt es Kündigungsfristen?
Stephan Hose2023-03-10T08:54:15+01:00Ja, Kooperationsvereinbarungen können zum Ende der Erstvertragslaufzeit (min. 24 Monate) mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf beidseitig gekündigt werden (postalisch). Sofern die Partnerschaft nicht zum Ende der Erstvertragslaufzeit beendet wird, verlängert sich die Kooperationsvereinbarung automatisch um 12 Monate mit gleichbleibender Kündigungsfrist.
Ihre Partnerschaft
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Direkter Zugang zu unseren Mitgliedern
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Steigerung Ihrer Reichweite
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